EU-KRYPTO-DERIVATE · BYBIT · ZULETZT ÜBERPRÜFT

Hat Bybit eine MiFID II-Zulassung in der EU beantragt?

Bybit (über Bybit X GmbH) hat einen Antrag auf eine MiFID II-Investmentfirmenlizenz bei der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eingereicht. Die Genehmigung wurde zum Zeitpunkt dieser Überprüfung noch nicht erteilt.

Urteil: Bybit hat die MiFID II-Zulassung beantragt, wurde jedoch noch nicht erteilt.

Antragsteller juristische PersonBybit X GmbH
Regulierungsbehörde, die den Antrag bearbeitetÖsterreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)
Einreichungsdatum der Bewerbung
Aktuelle MiCA-PositionBybit EU GmbH (Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA))

Quelle: Bybit EU Group MiFID II-Lizenzantrag (PRNewswire, 5. September 2025, vom Emittenten veröffentlicht). Verifiziert am 29. Juni 2026.

Was bedeutet das für mich als Nutzer von Bybit?

Der MiFID II-Antrag von Bybit ist in Bearbeitung. Mit Stand vom wurde der Antrag bei der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eingereicht, aber es wurde noch keine Genehmigung veröffentlicht. Bis die Lizenz erteilt wird, kann Bybit rechtlich keine Krypto-Derivat-Dienstleistungen für EWR-Bewohner unter MiFID II anbieten.

Die MiCA-autorisierte Bybit EU GmbH kann weiterhin Spot-Krypto-Dienstleistungen im EWR anbieten. Derivate, die weltweit über bybit.com (Bybit Technology Limited, Dubai) angeboten werden, sind nicht durch eine EWR MiFID II-Genehmigung abgedeckt.

Was ist mit Bybits Spot-Kryptogeschäft?

Bybit betreibt das Spot-Krypto-Geschäft über eine separate juristische Einheit: Bybit EU GmbH, die von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß MiCA autorisiert ist. Die MiCA-Autorisierung umfasst den Spot-Handel, die Verwahrung, die Fiat-Umwandlung und die anderen in Article 3(1)(16) von Regulation (EU) 2023/1114 definierten Krypto-Asset-Dienstleistungen. Sie umfasst keine Derivate.

Sehen Sie das vollständige MiCA-Spotprofil: Bybit MiCA-Status →

Gibt Bybit auch eine Krypto-Karte aus?

Bybit ist eine der Marken in unserem Kartenregister. Eine Kryptokarte ist ein separates Produkt von Derivaten: Sie wird von einem E-Geld- oder Bankpartner ausgegeben, nicht unter MiFID II. Wir erfassen, wer die Bybit-Karte tatsächlich ausgibt, welcher Regulierer diesen Emittenten autorisiert, was Ihr Guthaben schützt und die vom Emittenten selbst veröffentlichten Gebühren, wobei die genaue Quelle für jede Zahl angegeben wird.

Vollständiges Kartenprofil anzeigen: Wer gibt die Bybit-Karte aus und was schützt Ihr Geld →

Welche MiFID II-zugelassenen Alternativen gibt es?

Sechs Unternehmen in unserem Register verfügen über eine MiFID II-Genehmigung, die Krypto-Derivate im EWR abdeckt. Kraken, Coinbase und OKX haben verifizierte Live-Retail-Produkte; die anderen drei besitzen die entsprechenden Lizenzen, aber der Status der Live-Retail-Produkte unterscheidet sich.

  • OKX - MFSA Malta-Genehmigung (OKX Europe Markets Limited); EUR-native Einzahlung, X-Perps 5-Jahres-Laufzeit Krypto-Futures. Live.
  • Kraken - CySEC-Zulassung in Zypern (Payward Europe Digital Solutions (CY) Limited, licence 342/17); USD-gemargte Perpetuals und Terminkontrakte mit fester Laufzeit. Live.
  • Coinbase - CySEC-Zypern-Genehmigung (Coinbase Financial Services Europe Ltd., CIF 374/19); Krypto-Futures und Aktienindex-Futures über Coinbase Advanced. Live.
  • Crypto.com - CySEC-Zypern-Genehmigung (Foris Capital CY Ltd, CIF 344/17); die Lizenz umfasst Derivate und CFDs. Live-Retail-Produkt zum Zeitpunkt der Erstellung nicht unabhängig verifiziert.
  • Bitstamp - ATVP Slowenien MTF-Lizenz (Bitstamp Financial Services Ltd., erteilt am 24. Oktober 2024); Krypto-Derivate-Multilaterale Handelsplattform. Live-Retail-Handel zum Zeitpunkt der Erstellung nicht unabhängig verifiziert.
  • Bitpanda - FMA Austria MiFID II-Wertpapierfirma (Bitpanda Financial Services GmbH); CFDs auf Krypto im Eigenhandel (Bitpanda Leverage, L-Tokens, S-Tokens, A-Token Derivative). Live für CFDs.

Zurück zum vollständigen MiFID II-Derivateregister →

Häufig gestellte Fragen zu Bybit und MiFID II

Kann ich heute Krypto-Derivate auf Bybit in der EU handeln?

Nicht unter einer EWR-MiFID-II-Genehmigung. Die Bybit X GmbH hat bei der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als Wertpapierfirma beantragt (eingereicht am 5. September 2025), aber bis zum wurde keine Genehmigung erteilt. Krypto-Derivate, die auf der globalen Bybit-Plattform angeboten werden, stehen in Vertragsbeziehung mit einer nicht-EWR-rechtlichen Einheit und fallen nicht in den Geltungsbereich der EU-MiFID-II.

Was ist mit Bybits Spot-Kryptogeschäft in der EU?

Bybit EU GmbH verfügt über eine EWR-MiCA-Genehmigung für Spot-Krypto-Dienstleistungen. Die MiCA-Genehmigung ist echt und in Betrieb; sie umfasst den Spot-Handel und andere Krypto-Asset-Dienstleistungen. Sie umfasst keine Derivate. Siehe das vollständige Bybit MiCA-Profil für den Spot-Bereich.

Wie überprüft The Crypto Register die MiFID II-Zulassungen?

Jeder MiFID II-Autorisierungsanspruch auf dieser Seite wird anhand von mindestens zwei Primärquellen überprüft: den veröffentlichten regulatorischen Offenlegungen des Unternehmens sowie einer unabhängigen Regulierungs- oder Pressequelle. Unsere vollständige Methodik beschreibt den Verifizierungsprozess. Korrekturen sind willkommen auf unserer Kontaktseite.

Auf dieser Seite zitierte Quellen

  1. Bybit EU Group MiFID II-Lizenzantrag (PRNewswire, 5. September 2025, vom Emittenten veröffentlicht)
  2. FMA Austria - Erteilung der Genehmigung Bybit EU GmbH (von der Regulierungsbehörde veröffentlicht)

Alle Fakten auf dieser Seite werden gemäß unserer Methodik mit mindestens zwei Primärquellen überprüft. Korrekturen sind willkommen auf unserer Kontaktseite.